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Allgemeine Geschäftsbedingungen 2024

Wir haben im nachfolgenden Text wegen der besseren Lesbarkeit die männliche Form benutzt und bitten immer die weibliche Form mitzudenken.
  • § 1 Teilnahmevoraussetzungen
    Das Mindestalter für alle Kurse beträgt 16 Jahre und für die Zeit der Sommerkurse, vom 01.07. bis 06.09.2024, 15 Jahre.

  • § 2 Anmeldung
    Die Anmeldung erfolgt durch ein vollständig aus-gefülltes Anmeldeformular der Sprachschule zum Ehrstein Freiburg im Kolping Bildungswerk e. V. (im Folgenden Sprachschule genannt). Bei Anmeldung von minderjährigen Sprachschülern (unter 18) ist die Unterschrift eines gesetzlich legitimierten Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Vertrag wird durch die Übermittlung der Buchungsbestätigung seitens der Sprachschule verbindlich.

  • § 3 Zahlungsfristen
    Bei Kursanmeldung wird eine Anzahlung von 200 € fällig. Der gesamte Rechnungsbetrag ist 4 Wochen vor Kursbeginn (bei kurzfristigeren Buchungen sofort) zu überweisen. Alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

  • § 4 Buchungsänderung, Rücktritt und Abbruch
    Eine bereits bestätigte und bezahlte Buchung kann nicht geändert werden. Eine Umbuchung von Gruppenunterricht in Einzelunterricht ist nicht möglich.
    Der Rücktritt von der gebuchten Leistung bedarf der schriftlichen Form. Bei Rücktritt bis zwei Wochen vor Anreise wird eine Stornierungsgebühr von 20 % auf die Kursgebühren fällig; bei Stornierungen, die weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden, wird eine Stornierungsgebühr von 40 % auf die Kursgebühren fällig. In Verbindung mit Visumsanträgen sind gesonderte Regelungen zu beachten (siehe unten). Unabhängig vom Stornierungszeitpunkt berechnet die Sprachschule Kosten für Unterkunft (siehe auch § 6), Verpflegung, Fahrten externer Anbieter und Dienstleister.
    Nachdem der Kurs begonnen hat, ist eine Stornierung nicht möglich. Bei Nichterscheinen des Sprachschülers und bei vorzeitigem Abbruch des gebuchten Programms durch den Sprachschüler erfolgt keine Rückerstattung von Kurs- und Unterkunftskosten.
    Bei sonstigen Umbuchungen und Stornierungen fällt eine Bearbeitungsgebühr von 60 € an.
    Bei Einzelunterricht und flexiblen Gruppenkursen gelten folgende Regelungen: Terminänderungen müssen dem Schulsekretariat mitgeteilt werden. Terminabsagen seitens des Kunden sind am Vortag bis 15:00 Uhr vorzunehmen. Wenn der Unterricht am Montag oder nach einem Feiertag stattfindet, dann sind die Terminabsagen bis Freitag 15:00 Uhr bzw. an dem letzten Öffnungstag der Sprachschule vor dem Feiertag bis 15:00 Uhr vorzunehmen. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf Ersatz.

  • § 5 Feiertage und Ferien
    An Wochenenden und den folgenden Feiertagen und Zeiträumen in 2024 findet kein Unterricht statt: 12.02. (Rosenmontag), 29.03. (Karfreitag), 01.04. (Ostermontag), 01.05. (Tag der Arbeit), 09.05. (Christi Himmelfahrt), 20.05. (Pfingstmontag), 30.05. (Fronleichnam), 03.10. (Tag der Deutschen Einheit ) und 01.11. (Allerheiligen). Die Schule bleibt außerdem vom 16.12.2024 bis 06.01.2025 (Weihnachtsferien) geschlossen.
    Der wegen Feiertagen ausgefallene Unterricht wird nicht nachgeholt (außer bei Abendkursen sowie Einzelunterricht und flexiblen Gruppenkursen).

  • § 6 Unterkunft
    Die Sprachschule vermittelt auf Wunsch private Unterkünfte. Anreisetag ist sonntags vor Kursbeginn. Abreisetag ist samstags nach Kursende. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Sprachschule und sind mit zusätzlichen Kosten verbunden.
    Für die Vermittlung einer Unterkunft wird eine Gebühr erhoben, die in den Unterkunftspreisen inbegriffen ist. Nach einer Anzahlung von 200 € wird das Zimmer verbindlich reserviert. Die restlichen Gebühren für die Unterkunft sind 4 Wochen vor der Anreise zahlbar.
    Vor dem Einzug in das Zimmer ist eine Mietkaution von 200 € zu hinterlegen, die am Ende zurückerstattet wird. Außerdem ist der Nachweis einer Haftpflicht-versicherung obligatorisch. Für die Instandhaltung und Sauberkeit der Zimmer ist während des Miet-verhältnisses der Sprachschüler zuständig. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Wohnbereich einschließlich der Küche und des Bads aufgeräumt und sauber zu hinterlassen. Bei Nichteinhaltung werden die dadurch verursachten Reinigungs- und Instandsetzungskosten in Rechnung gestellt. Für vom Sprachschüler verursachte Schäden haftet der Sprachschüler.
    Wenn der gewünschte Unterkunftstyp ausgebucht ist, vermittelt die Sprachschule ein Zimmer einer anderen Kategorie. Ein Zimmerwechsel oder eine Stornierung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und muss 6 Wochen vor dem Samstag des Auszugs erfolgen. Möchte der Sprachschüler sein Zimmer auf eigenen Wunsch vorzeitig wechseln oder stornieren, wird zusätzlich zu der Mietzahlung eine Bearbeitungsgebühr von 200 € erhoben. Mietkosten, die durch einen kurzfristigen Unterkunftswechsel des Sprachschülers verursacht sind, gehen zusätzlich zu Lasten des Sprachschülers.
    Die Übernachtung von Gästen des Sprachschülers bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Ver-mieters. Ein Verstoß gegen die Hausordnung des Vermieters führt zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses ohne Anspruch auf ein Ersatzzimmer oder die Erstattung der Miete.

  • § 7 Visa und Anmeldebescheinigung
    Die Ausstellung der Anmeldebescheinigung für die Beantragung von Visa setzt die Zahlung der kompletten Kursgebühren voraus. Mit der Anmeldebescheinigung muss rechtzeitig bei dem zuständigen Konsulat ein Visum beantragt werden. Falls kein Visum erteilt wird, erstattet die Sprachschule die Kursgebühren abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 150 €. Voraussetzung für die Erstattung ist die unverzügliche Information der Sprachschule durch den Antragsteller und die Vorlage eines schriftlichen Ablehnungsbescheids der zuständigen Behörde. Wenn der Sprachschule kein Ablehnungsbescheid vorliegt, werden keine Kursgebühren (auch nicht in Teilen) erstattet.
    Die für die Vermittlung von Studienzulassungen erhobenen Bearbeitungsgebühren der Sprachschule werden bei negativen Bescheiden durch die Konsulate oder im Falle einer Ablehnung seitens der Hochschule nicht zurückerstattet.

  • § 8 Kurseinstufung und Dauer einer Kursstufe
    Vor Kursbeginn findet ein schriftlicher und mündlicher Einstufungstest statt. Kurseinstufungen erfolgen immer vorläufig. Nachträgliche Änderungen bleiben vorbehalten.
    Für das Absolvieren eines bestimmten Kursniveaus ist eine festgelegte Dauer vorgesehen. In Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, den Unterricht so an das Lerntempo einer Gruppe anzupassen, dass sich die Dauer bis zum Abschluss einer bestimmten Niveaustufe verlängert und dadurch zusätzliche Kosten für den Sprachschüler entstehen.
    Am Ende einer jeden Kursstufe findet eine schulinterne Abschlussprüfung statt. Anspruch auf die Nachholung einer Prüfung besteht nur mit einem ärztlichen Attest.

  • § 9 Teilnahmepflicht
    Die Sprachschüler verpflichten sich mit der Kurs-buchung, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die vorgegebenen Unterrichtszeiten einzuhalten. Die Sprachschüler verpflichten sich außerdem, die Schulleitung im Voraus über ihre Abwesenheit zu informieren. Versäumt ein Sprachschüler mehr als 20 % des Unterrichts, werden kein Zeugnis und keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Im Falle einer Kursunterbrechung (Urlaub, Krankheit etc.) ist der Sprachschüler für die Nachholung des versäumten Stoffes selber verantwortlich. Anspruch auf Nachholung des versäumten Unterrichts ist ausgeschlossen. Leidet der Sprachschüler unter einer ansteckenden Krankheit, sollte er zum Schutz seiner Mitschüler zu Hause bleiben oder andere geeignete Maßnahmen ergreifen (Maskenschutz etc.).

  • § 10 Teilnehmerzahl und Stundenzahl
    Die Mindestzahl beträgt 5 Teilnehmer. Wenn weniger als 5 Teilnehmer in einem Kurs sind, dann wird die Stundenzahl wie folgt reduziert: bei 4 Teilnehmern auf 80 %, bei 3 Teilnehmern auf 60 %, bei 2 Teilnehmern auf 40 %, bei 1 Teilnehmer auf 15-20 % (siehe Beiblatt).
    Aus der Reduzierung von Unterrichtsstunden folgt keine Erstattung oder Reduzierung der Kursgebühren. In Ausnahmefällen kann die Höchstteilnehmerzahl (siehe Preisliste) für einen kurzen Zeitraum überschritten werden. Programmänderungen (z. B. bei den Unterrichtszeiten) bleiben vorbehalten.

  • § 11 Mitwirkungspflicht und Versicherung
    Die Sprachschüler sind verpflichtet, bei der Behebung auftretender Mängel mitzuwirken. Das heißt insbesondere, dass Mängel sofort dem Schulsekretariat bzw. der Schulleitung gemeldet werden müssen, um Abhilfe zu schaffen.
    Wir empfehlen den Abschluss einer Kranken-, Haftpflicht- und Reiserücktrittversicherung.

  • § 12 Persönliche Daten
    Alle von Teilnehmern erhobenen persönlichen Daten werden in Übereinstimmung mit den rechtlichen Bedingungen des Datenschutzes genutzt.

  • § 13 Wirksamkeit und Geltungsbereich
    Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäfts-bedingungen zur Folge.
    Für Leistungen externer Dienstleister, die die Sprachschule vermittelt, gelten die AGB des jeweiligen Unternehmens. Für telc-Prüfungen bitten wir die Regelungen auf dem Anmeldeformular für Prüfungen zu beachten.
    In Einzelfällen können abweichend von diesen Teilnahmebedingungen Sondervereinbarungen getroffen werden. Von Ausnahmeregelungen in Einzel-fällen kann kein allgemeiner Anspruch abgeleitet werden.

  • § 14 Gerichtsstand
    Der Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau. Es gilt deutsches Recht.
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